• promo2.jpg
  • promo4.jpg
  • promo5.jpg
  • promo3.jpg
  • promo1.jpg

Gebrauchsabgabe

Verordnung über die Erhebung einer Gebrauchsabgabe

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Alland beschließt in seiner Sitzung vom 29. Juni 2006, TOP 3 für den über den widmungsmäßigen Zweck hinausgehenden Gebrauch vom öffentlichen Grund in der Marktgemeinde Alland die Einhebung einer Gebrauchsabgabe nach den Bestimmungen des NÖ. Gebrauchsabgabengesetzes 1973 in der derzeit geltenden Fassung der 4. Novelle (LGBl. 3700-4) wie folgt:

Die Gebrauchsabgabe ist von allen Gebrauchsarten der Tarife A und B des NÖ Gebrauchsabgabegestzes 1973 mit den dort angeführten Höchstsätzen zu entrichten.

Die Verordnung tritt am 1. August 2006 in Kraft.

Der Bürgermeister: Johann Grundner.