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Hundeabgabeverordnung

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Alland  beschließt aufgrund der Bestimmungen des NÖ Hundeabgabegesetzes 1979, LGBl. 3702, in der derzeit geltenden Fassung für das Halten von Hunden eine Abgabe wie folgt zu erheben:

  1. für Nutzhunde jährlich € 6,54  pro Hund
  2. für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde nach §§ 2 und 3 NÖ Hundehaltegesetz jährlich € 65,40  pro Hund
  3. für alle übrigen Hunde jährlich  € 25,00  pro Hund


Wird der Hund während des Jahres erworben, so ist die Hundeabgabe innerhalb eines Monats nach dem Erwerb zu entrichten. Für die folgenden Jahre ist die Hundeabgabe jeweils bis spätestens zum 15. Februar des laufenden Jahres ohne weitere Aufforder­ung zu entrichten.

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2011 in Kraft.

Der Bürgermeister: Johann Grundner.