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Ab Anfang 2013: Neue Führerscheine nur mehr befristet!

Führschein

 

Ab Jänner 2013 werden EU-weit nur mehr befristete Führerscheine ausgegeben. Ab diesem Zeitpunkt bekommt jeder Österreicher nur mehr einen auf 15 Jahre befristeten Führerschein ausgestellt.

 

 

Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:

  • Ab dem 19. Jänner 2013 ausgestellte Führerscheine der Klassen A oder B sind 15 Jahre gültig.
  • Bei der Erneuerung von Führerscheinen wird in Österreich keine Überprüfung des Gesundheitszustandes vorgenommen – auch nicht bei KFZ-LenkerInnen, die älter als 50 Jahre sind.Österreich setzt hier auf freiwillige Gesundheitschecks.
  • Ebenso sind keine zusätzlichen Auffrischungskurse für KFZ-LenkerInnen, die älter als 50 Jahre sind, vorgesehen.
  • Alle bis 18. Jänner 2013 ausgestellten Führerscheine (Papier- und Scheckkartenführerscheine) sind bis Anfang 2033 gültig, Führerscheine ab 2013 nur noch 15 Jahre. Bis spätestens Anfang 2033 müssen dann alle unbefristeten Führerscheine gegen befristete getauscht werden.

So einfach geht der Umtausch:

  • Der Umtausch kann bei allen Führerscheinbehörden (Bezirkshauptmannschaften oder Bundespolizeidirektionen), unabhängig vom eigenen Wohnsitz, beantragt werden.
  • Mitzunehmen ist ein aktuelles Foto. Die Gebühr beträgt € 49,50.
  • Der neue Führerschein wird innerhalb von fünf Tagen per Post an jede gewünschte Adresse in Österreich zugestellt.

Mit dem künftig regelmäßigen Dokumententausch und den dadurch stets aktuellen Fotos der Führerscheinbesitzer soll Fälschungen vorgebeugt und die Arbeit der Exekutive erheblich erleichtert werden. Die EU-Richtlinie schreibt einen Austausch des Dokuments im 10- oder 15-Jahres-Intervall vor. Österreich sichert sich mit 15 Jahren die maximale Gültigkeitsdauer.

In Österreich sind anlässlich der Erneuerung des Führerscheins infolge Ablaufens der 15-jährigen Frist keine Gesundheitsüberprüfungen, Fahrschulausbildungen oder Fahrprüfungen zu erbringen. Auch wer den Führerschein aufgrund von Verlust, Diebstahl oder Änderungen (wenn LenkerInnen den Führerschein als amtliches Dokument benutzen wollen) ersetzen muss, erhält den neuen Führerschein als Karte.

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