Die NÖ Landesregierung hat am 24. März 2020 auf Grund der §§ 1 Abs. 3 2. Satz und 3 der NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994, LGBl. 0350, in der Fassung LGBl. Nr. 72/2019, verordnet:
Der Stichtag bleibt unverändert der 21. Oktober 2019. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte nachfolgenden Schreiben:
Ihr Gemeinde-Team