Digitale Amtstafel

Amtstafel

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Kundmachung gemäß § 11 Abs. 2 und NÖ Grundverkehrsgesetz 2007

Kundmachung betreffend Rechtsgeschäft über land- und forstwirtschaftliche Grundstücke nach dem NÖ Grundverkehrsgesetz 2007, LGBI. 6800

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Baden bei Wien | Änderung des Örtlichen Raumordnungsprogramms

Baden bei Wien Änderung des Örtlichen Raumordnungsprogramms 16. Flächenwidmungsplanänderung

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Verordnung Bausperre Marktgemeinde Alland

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Kundmachung Auflegung Jagdpachtverteilungsplan und Auszahlung Jagdpachtzins Bad Vöslau

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Waldbrandverordnung 2026

Kundmachung Geflügelpest

Goldgelbe Vergilbung Wein

Kundmachung Erreichbarkeit BH Baden

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Topografische Landesaufnahmen 2026

Gemäß dem gesetzlichen Auftrag zur topographischen Landesaufnahme lt. § 1 Z 7 Vermessungsgesetz (VermG) führen Bedienstete des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen (BEV) zwischen April und Oktober 2026 in Ihrem Gemeindegebiet Arbeiten zum Zwecke der flächenhaften Aktualisierung des Digitalen Landschaftsmodells (DLM) durch.

Im Zuge dieser Arbeiten zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrages müssen Bedienstete des BEV mitunter private Wege (Feldwege, Forstwege u. dgl.) befahren.

Dies ist gesetzlich erlaubt, da Organe der Vermessungsbehörde zur Durchführung ihrer in § 1 VermG festgelegten Aufgaben gem. § 4 VermG jedes Grundstück mit Ausnahme der darauf errichteten Gebäude betreten und, soweit es die Bewirtschaftungsverhältnisse erlauben, befahren dürfen („Legalservitut“).

Dieses Betretungs- bzw. Befahrungsrecht wird selbstverständlich mit größtmöglicher Sorgfalt ausgeübt und darauf geachtet, Beeinträchtigungen der Ausübung von Rechten an den Grundstücken soweit wie möglich zu vermeiden.

Kundmachung Jagdpacht Altenmarkt an der Triesting 2026

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Voranschläge Gemeinde

Voranschlag 2026

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